Schleswig-Holstein
Der Sportunterricht leistet einen wichtigen Beitrag zum Bildungsauftrag der Schule, denn er fördert die körperliche, seelische, kognitive und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler.
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Jahrgangsstufen- und schulartübergreifend orientieren sich alle sportlichen Lernangebote, die es auch neben dem Sportunterricht gibt – wie etwa Bundesjugendspiele oder Wettbewerbe – an dem Doppelauftrag zur Entwicklungsförderung durch Bewegung und zur Erschließung der Bewegungs-, Spiel- und Sportkultur. Damit leistet der Schulsport insgesamt einen anerkannten Beitrag zur Bildung sowie insbesondere auch zur Bewegungs- und Gesundheitsförderung aller jungen Menschen.
Der schulische Sportunterricht fördert grundlegende Kompetenzen durch Anleitung zu Bewegung, Spiel und Sport.
Sport gehört zu den Pflichtfächern, deshalb ist die Teilnahme am Sportunterricht für alle Schülerinnen und Schüler verbindlich. Das gilt auch für den Schwimmunterricht. Sofern allerdings schwerwiegende gesundheitliche Gründe vorliegen, kann ein Kind ganz oder teilweise vom Sportunterricht beurlaubt werden.
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Ansprechpartnerin „Jugend trainiert“
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Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur