Allgemeine Durchführungsbestimmungen der Wettbewerbe in Schleswig-Holstein

Hier sind spezifische Regelungen für die Durchführung der Wettbewerbe in Schleswig-Holstein zu finden.

Wettbewerbe

Sonstiges

Allgemeine Hinweise

Für die Mannschaftswettbewerbe „Jugend trainiert” gelten – wenn vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein (MBWFK), dem/der Kreisschulsportbeauftragten oder dem Ausrichter nicht anders festgelegt – die bundeseinheitlichen Ausschreibungen. Hier geht es zur Bundesausschreibung.

Weitere Informationen sind in der beigefügten Datei nachzulesen. 

 

Einteilung der Bezirke

Bezirk I: Stadt Flensburg, Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Nordfriesland, Nordschleswig;

Bezirk II: Landeshauptstadt Kiel, Kreis Rendsburg – Eckernförde, Kreis Plön, Kreis Ostholstein:

Bezirk III: Kreis Dithmarschen, Kreis Steinburg, Kreis Pinneberg, Stadt Neumünster;

Bezirk IV: Kreis Segeberg, Kreis Stormarn, Kreis Herzogtum-Lauenburg, Hansestadt Lübeck.

Bei Fragen wenden Sie sich an den/die entsprechende/n Kreisschulsportbeauftragte/n (siehe Ansprechpersonen).

 

Fahrtkosten

Fahrtkosten für Bezirks- und Landesfinals werden vom Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK) bezuschusst.

Weitere Informationen sind in dem Steckbrief Fahrtkostenerstattung zu finden.

Weitere Informationen zu den Wettbewerben in Schleswig-Holstein

Ansprechpersonen in den Kreisen

In der Community-Arena kannst du dich mit anderen Lehrpersonen, den Akteuren und allen anderen sportinteressierten Personen über diesen Steckbrief austauschen.

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