Durchführungsbestimmungen in der Sportart Tennis
„Jugend trainiert für Olympia und Paralympics“ Durchführungsbestimmungen Tennis für Schleswig-Holstein
Allgemeine Informationen
Mannschaften sind nach Spielstärke aufzustellen. Maßgeblich für die Feststellung der Spielstärke ist die „Arbeitsrangliste – ‚Jugend trainiert’”. Spielerinnen und Spieler, die nicht in dieser „Arbeitsrangliste ‚Jugend trainiert’” aufgeführt sind, sind den Ranglistenspielerinnen und –spielern nachzuordnen. Für die Einhaltung dieser Regelung sind die Mannschaften selbst verantwortlich. Verstöße dagegen rechtfertigen einen Protest der gegnerischen Mannschaft, der zur Disqualifikation führen kann.
Meldeschluss für alle teilnehmenden Schulen ist der 1. März eines Jahres; die namentliche Mannschaftsmeldung ist bis zum 1. Mai des Jahres an Herrn Tim Vogler (Schulsportbeauftragter Kiel) zu
senden.
Mailadresse: Tim Vogler, tennis@schulsport-kiel.de
Weitere Informationen sind in der beigefügten Datei nachzulesen.