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Hamburg

Auffrischung der Rettungsfähigkeit

Entsprechend den „Grundsätzen zur Sicherheit im Schulsport“ ist für jede schulische Aktivität im Wassersport der aktuelle Nachweis der Rettungs- und Wiederbelebungsfähigkeit durch die betreuende Lehrkraft erforderlich. Nach dem Erwerb der Rettungsfähigkeit erfolgt deren Auffrischung durch die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung alle 4 Jahre.