Durchführungsbestimmungen in der Sportart Hockey
Hier sind spezifische Regelungen für die Wettbewerbe in der Sportart Hockey in Schleswig-Holstein zu finden.
Im Hockey melden die Schulen ihre Mannschaft(en) in der WK 3 (Jungen & Mädchen) an den/die zuständige(n) Schulsportbeauftragte(n) zum 1. März eines Jahres. Diese(r) leitet die Meldungen an den Schulsportbeauftragten des Kreises Schleswig-Flensburg weiter.
Weitere Informationen sind in der beigefügten Datei nachzulesen.