Durchführungsbestimmungen in der Sportart Leichtathletik
Hier sind spezifische Regelungen für die Wettbewerbe in der Sportart Leichtathletik in Schleswig-Holstein zu finden.
1.1 An den Landesentscheiden U18 nehmen jeweils die 6 Mannschaften, in U16 die 12 Mixed-Mannschaften und U14 jeweils die 8 Mannschaften teil, die in den Vorkämpfen die höchsten Punktzahlen erreichten.
1.2 Die Punktzahlen der erforderlichen Vorkämpfe in der Leichtathletik U18, U16 und U14 sind zu ermitteln bei:
- 1. Kreissportfesten
- 2. Vergleichskämpfen zwischen zwei oder mehr Schulen oder
- 3. einem Wettkampf, an dem nur eine Schule teilnimmt.
An allen Wettkämpfen (1 bis 3) muss ein neutraler Beobachter teilnehmen, dem diese Aufgabe vom jeweiligen Kreisschulsportbeauftragten übertragen wird und der das Wettkampfprotokoll mit unterzeichnet. Die Vorkämpfe sind daher der/dem jeweiligen Kreisschulsportbeauftragten rechtzeitig vorher anzuzeigen.
1.3 Die Kreisschulsportbeauftragten übermitteln die in den Vorkämpfen erzielten Punktzahlen mit dem Wettkampfprotokoll termingerecht dem Ministerium für Bildung und Frauen. Dort werden die qualifizierten Mannschaften ermittelt und erhalten eine Einladung.
1.4 Die Veranstalter der Landesentscheide senden eine Kopie der Ergebnislisten mit allen Einzelleistungen an den Schleswig-Holsteinischen Leichtathletikverband, Winterbeker Weg 49, 24114 Kiel
Weitere Informationen sind in der beigefügten Datei nachzulesen.